FACTS
Das Bundeskabinett hat am 17.9.2020 ein Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Plastik verabschiedet.
Die Verordnung tritt ab 3.Juli 2021 in Kraft.
Mit der Verordnung werden herkömmliche Einwegprodukte aus Kunststoff verboten, darunter fallen Strohhalme, Becher, Besteck, Geschirr, TO-GO Verpackungen u.a.
Ebenfalls fallen unter das Verbot Einwegprodukte aus sogenannten Bioplastik (OXO ABBAUBAR)
und Kunststoffbeschichtete Papier-Trinkhalme.